Im Rahmen der behördlich angeordneten erwachsenenrechtlichen Schutzmassnahmen gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch ZGB wie
- Beistandschaft auf eigenes Begehren (Art. 394 ZGB)
- Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft (Art. 392,1 und 2 und 393,2 ZGB)
- Beiratschaft (Art. 395 ZGB)
- Vormundschaft (Art. 369 bis 372 ZGB)
betreuen die professionellen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Klientinnen und Klienten in unterschiedlichsten Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation.
Aufgaben im Erwachsenenschutz
Die Aufgaben im Erwachsenenschutz umfassen je nach Mandat und Auftrag Hilfestellungen wie
- Persönliche Beratung, Begleitung und Betreuung
- Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und anderen Lebensverhältnissen
- Regelung der finanziellen und administrativen Angelegenheiten
- Einkommens -und Vermögensverwaltung
- Unterstützung in Fragen des Versicherungs- und Steuerwesens sowie
- Wahrung von Rechtsinteressen.